Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 18. Dezember 1947, womit das Bundesgesetz vom 4. Juli 1947, B.G.Bl. Nr. 183, über die Fürsorge für die Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich und die Opfer politischer Verfolgung (Opferfürsorgegesetz), abgeändert wird (1. Opferfürsorgegesetz-Novelle)


Datum:03.02.1948
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 29/1948
Gesetz im Original

Das Gesetz ändert eine unklare Formulierung bezüglich des Zusammenhangs von Staatsbürgerschaft und Anspruchsberechtigung nach dem OpferfürsorgegesetzDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung).

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: