Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 15. Oktober 1948, womit das Bundesgesetz vom 4. Juli 1947, B.G.Bl. Nr. 183, über die Fürsorge für die Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich und die Opfer politischer Verfolgung (Opferfürsorgegesetz) in der geltenden Fassung abgeändert und ergänzt wird (2. Opferfürsorgegesetz-Novelle)


Datum:13.11.1948
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 218/1948
Gesetz im Original

Das Gesetz novelliert das OpferfürsorgegesetzDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) und gewährt mit AmtsbescheinigungDie Amtsbescheinigung ist ein im Opferfürsorgegesetz vorgesehenes Dokument, das seinem Besitzer/seiner Besitzerin Entschädigungen, vor allem eine Rentenauszahlung, garantierte. (Opferausweis) ausgestatteten Begünstigten im Sinne des Gesetzes höhere Teuerungszuschläge sowie eine Ernährungszulage.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: