Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 23. Februar 1949 über die Liquidierung des Vermögens des „Bundes der politisch Verfolgten"


Datum:16.04.1949
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 80/1949
Gesetz im Original

Mit dem Gesetz wird der "Bund der politisch Verfolgten" aufgelöst. Das Vermögen des Bundes wird zu gleichen Teilen auf die ÖVP-Kameradschaft der politisch Verfolgten, das SPÖ-Opferfürsorgereferat und den KPÖ-Bundesverband der österreichischen KZ-ler, Häftlinge und politisch Verfolgten aufgeteilt. Die Liquidierung und Verwertung des Vermögens obliegt den nach dem Verwaltergesetz (vgl. BGBl Nr. 157/1946) bestellten öffentlichen Verwaltern.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: