Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 9. Juni 1949, womit Bestimmungen auf dem Gebiete des Staatsbürgerschaftsrechtes getroffen werden (Staatsbürgerschaftsrechtsnovelle 1949)


Datum:18.07.1949
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 142/1949
Gesetz im Original

Das Gesetz schafft in Artikel IV einen neuen Erwerbstatbestand für vertriebene Personen im Sinne des § 2 Absatz 3 in der Fassung der 2. Staatsbürgerschaftsüberleitungsnovelle. Vertriebene Personen erhalten nun die Möglichkeit, auch dann die österreichische Staatsbürgerschaft wieder zu erlangen, wenn sie inzwischen eine fremde Staatsangehörigkeit erworben haben. Voraussetzung dafür ist ein Ansuchen innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes und das Vorliegen "triftiger" Gründe für die Wiedererlangung.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: