Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 22. Juni 1949 über die Rückgabeansprüche aufgelöster oder verbotener demokratischer Organisationen als Bestandnehmer (Zweites Rückgabegesetz)


Datum:23.08.1949
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 165/1949
Gesetz im Original

Das Gesetz regelt den Anspruch auf Wiederherstellung von Bestandrechten (Miet- und Pachtrechte), die jene Organisationen zwischen 1933 und 1938 besessen hatten, die im Ersten Rückgabegesetz (vgl. BGBl Nr. 55/1947) genannt sind – also im Wesentlichen die Sozialdemokratische und die Kommunistische Partei bzw. deren Vorfeldorganisationen. Zur Erhebung dieser Ansprüche sind die im Ersten Rückgabegesetz genannten verschiedenen Restitutionsfonds berechtigt.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: