Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 14. Juli 1949 über die Geltendmachung von in der Zeit zwischen März 1933 und März 1938 verlorengegangenen Ansprüchen aus Privatdienstverhältnissen (Drittes Rückgabegesetz)


Datum:13.09.1949
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 208/1949
Gesetz im Original

Das Gesetz, das im Wesentlichen dem Siebenten RückstellungsgesetzEs gab nach 1945 in Österreich insgesamt sieben Rückstellungsgesetze (RStG). Das wichtigste war das 3. Rückstellungsgesetz (siehe auch 1. Rückstellungsgesetz, 2. Rückstellungsgesetz, 4. Rückstellungsgesetz, 5. Rückstellungsgesetz, 6. Rückstellungsgesetz, 7. Rückstellungsgesetz). (vgl. BGBl Nr. 207/1949) nachgebildet ist, regelt die Geltendmachung von Ansprüchen, die aufgrund von verfolgungsbedingten Arbeitsplatzverlusten zwischen dem 5.3.1933 und dem 13.3.1938 nicht erfüllt worden sind. Dazu zählen etwa Lohn- bzw. Gehaltsansprüche, Pensions- oder Abfertigungsansprüche. Die Ansprüche richten sich im Wesentlichen gegen den früheren Dienstgeber oder dessen Nachfolger. Die Verfahren nach dem Gesetz werden vor den Arbeitsgerichten geführt. Ansprüche dieser Art, die von Arbeitern in der Land- und Forstwirtschaft erhoben werden, werden in einem eigenen Gesetz geregelt.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in:

Parlamentarische Materialien: