Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 16. Dezember 1949, betreffend die Gewährung einer Überbrückungshilfe an Unterhaltsrentenempfänger nach dem Opferfürsorgegesetz


Datum:31.01.1950
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 28/1950
Gesetz im Original

Das Gesetz schafft eine sogenannte Überbrückungshilfe für die Bezieher von Unterhaltsrenten (Rentenzahlung zusätzlich zur Opferrente, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können) im Sinne des OpferfürsorgegesetzesDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) (vgl. BGBl Nr. 183/1947).

Parlamentarische Materialien: