Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 22. November 1950, womit das Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetz 1949, BGBl. Nr. 276/1949, in der Fassung des Bundesgesetzes vom 25. Jänner 1950, BGBl. Nr. 65, abgeändert wird


Datum:31.12.1950
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 242/1950
Gesetz im Original

Das Gesetz verlängert sowohl die Frist, bis zu der die Staatsbürgerschaft auf Basis des langjährigen Aufenthalts erworben werden kann, als auch jene, bis zu welcher beantragt werden kann, eine zwischen 1933 und 1938 erfolgte Ausbürgerung zu widerrufen, bis zum 31.12.1951.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: