Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Kundmachung der Bundesregierung vom 5. Dezember 1950 über die Wiederverlautbarung der Rechtsvorschriften über Verschollenheit und das Verfahren zum Zwecke der Todeserklärung und der Beweisführung des Todes


Datum:26.01.1951
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 23/1951
Gesetz im Original

Die Kundmachung versammelt einschlägige Bestimmungen aus der Monarchie, der Ersten Republik sowie dem Deutschen Reich, die für Verfahren zur Todeserklärung relevant sind, und verlautbart diese als "Todeserklärungsgesetz 1950". Das Gesetz hat insbesondere Bedeutung für Ansprüche nach dem OpferfürsorgegesetzDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) (vgl. BGBl Nr. 183/1947) und dem Kriegsopferversorgungsgesetz (vgl. BGBl Nr. 197/1949).