Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 16. Feber 1952, betreffend Anordnungen über die Bestellung des provisorischen Kultusgemeindevorstandes und die vorläufige Besorgung der Gemeindeangelegenheiten der neu errichteten israelitischen Kultusgemeinde Innsbruck


Datum:14.03.1952
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 40/1952
Gesetz im Original

Die Verordnung regelt die Wahl eines provisorischen Vorstands für die neuerrichtete israelitische KultusgemeindeDie Israelitischen Kultusgemeinden (IKG) sind die Organisationen der jüdischen Glaubensgemeinschaft in Österreich. in Innsbruck und legt dessen Aufgaben fest.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: