Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Änderung der Verordnung über die Verlängerung der Fristen zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, dem Zweiten und dem Dritten Rückstellungsgesetz und der Fristen zur Geltendmachung der Rückstellungsansprüche nach dem Fünften Rückstellungsgesetz


Datum:01.07.1952
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 111/1952
Gesetz im Original

Die Verordnung verlängert die Fristen für die Anmeldung von Ansprüchen nach dem Ersten, Zweiten, Dritten und Fünften RückstellungsgesetzEs gab nach 1945 in Österreich insgesamt sieben Rückstellungsgesetze (RStG). Das wichtigste war das 3. Rückstellungsgesetz (siehe auch 1. Rückstellungsgesetz, 2. Rückstellungsgesetz, 4. Rückstellungsgesetz, 5. Rückstellungsgesetz, 6. Rückstellungsgesetz, 7. Rückstellungsgesetz). in besonderen Fällen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: