Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 10. November 1953 über die Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Rückstellungsansprüchen nach dem Sechsten Rückstellungsgesetz


Datum:30.12.1953
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 186/1953
Gesetz im Original

Die Verordnung verlängert die Frist zur Geltendmachung der Rückstellungsansprüche nach dem Sechsten RückstellungsgesetzEs gab nach 1945 in Österreich insgesamt sieben Rückstellungsgesetze (RStG). Das wichtigste war das 3. Rückstellungsgesetz (siehe auch 1. Rückstellungsgesetz, 2. Rückstellungsgesetz, 4. Rückstellungsgesetz, 5. Rückstellungsgesetz, 6. Rückstellungsgesetz, 7. Rückstellungsgesetz). bis zum 30.6.1954.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: