Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 2. Juni 1954, womit das Vereinsgesetz 1951 abgeändert wird (Vereinsgesetz-Novelle 1954)


Datum:05.08.1954
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 141/1954
Gesetz im Original

Das Gesetz bestimmt, dass für behördlich aufgelöste Vereine mit Vermögen ein Liquidator zu bestellen ist.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: