Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung der Bundesregierung vom 4. Juni 1957 zur Durchführung der NS-Amnestie 1957


Datum:18.06.1957
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 123/1957
Gesetz im Original

Die Verordnung legt fest, dass für die Durchführung der NS-Amnestie dasselbe Verfahren anzuwenden ist wie jenes, das in der Durchführungsverordnung für die Spätheimkehreramnestie (vgl. BGBl Nr. 178/1953) geregelt ist.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: