Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 26. Juni 1958, betreffend die Regelung vom Deutschen Reiche eingezogener Ansprüche aus Lebensversicherungen


Datum:07.07.1958
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 130/1958
Gesetz im Original

Das Gesetz sieht eine Ersatzleistung für Ansprüche aus in der NS-Zeit entzogenen Lebensversicherungen vor. Diese Ersatzleistung ist jedoch eine begrenzte, da sie den Beschränkungen des Versicherungswiederaufbaugesetzes (vgl. BGBl Nr. 185/1955) unterliegt, d.h. dass die Versicherungenleistungen um 60 Prozent gekürzt sind.

Verweis auf diese Norm in:

Parlamentarische Materialien: