Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 19. Juli 1960, mit der die Anfangstermine für die Fristen, nach deren Ablauf von den Geschädigten oder den sonst Anspruchsberechtigten die Bundesentschädigungskommission angerufen werden kann, festgesetzt werden


Datum:01.08.1960
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 162/1960
Gesetz im Original

Die Verordnung behandelt die Frage, ab wann die Bundesentschädigungskommission, die mit dem Besatzungsschädengesetz (vgl. BGBl Nr. 126/1958) eingerichtet worden ist, aber auch für Entscheidungen nach dem Kriegs- und Verfolgungssachschädengesetz zuständig ist, angerufen werden kann.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: