Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 28. Oktober 1960 über die Aufhebung des § 1 Abs. 4 lit. c des Opferfürsorgegesetzes durch den Verfassungsgerichtshof


Datum:16.11.1960
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 226/1960
Gesetz im Original

Die Kundmachung hebt eine Bestimmung, die mit der 11. Opferfürsorgegesetznovelle geschaffen worden ist, als verfassungswidrig auf. Diese Bestimmung (§ 4 Absatz 1 lit c) hat die Anspruchsberechtigung von Personen deutscher Sprachzugehörigkeit bzw. ehemals deutscher Staatsbürger betroffen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: