Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 27. Juni 1962 über die Anrechnung von Vordienstzeiten der Heimatvertriebenen, Südtiroler und Kanaltaler und sonstiger im Ausland zurückgelegter Zeiten für die Bemessung des Ruhegenusses


Datum:24.07.1962
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 208/1962
Gesetz im Original

Das Gesetz gewährt Heimatvertriebenen, die nach dem 26.4.1945 als Bundesbeamte aufgenommen worden sind, bei der Anrechnung von Versicherungszeiten Begünstigungen. Diese gelten auch für Südtiroler und Kanaltaler, die öffentlich Bedienstete sind (vgl. BGBl Nr. 97/1955).

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: