Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 7. Juli 1966, mit dem das Auffangorganisationengesetz neuerlich abgeändert wird (5. Auffangorganisationengesetz-Novelle)


Datum:09.08.1966
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 149/1966
Gesetz im Original

Die Novelle befreit die SammelstellenDurch das Auffangorganisationsgesetz (vgl. BGBl Nr. 73/1957) wurden 1957 zwei Sammelstellen eingerichtet: Die Sammelstelle A diente der Einbringung von Rückstellungsanträgen für erbloses Vermögen jüdischer Personen. Die Sammelstelle B diente der Einbringung von Rückstellungsanträgen für erbloses Vermögen nicht-jüdischer Personen. Die Sammelstellen waren auch für die Verwertung des erblosen Vermögens zuständig. Zur Durchführung ihrer Tätigkeiten stellten sie selbsttätig umfangreiche Recherchen an, dieses Material ist bis heute erhalten. von der Errichtung der Körperschaftssteuer, der Vermögenssteuer, der SondersteuerZu den zentralsten diskriminierenden oder Sondersteuern, also Steuern, die sich ausschließlich gegen Juden und Jüdinnen richteten, gehörten die Judenvermögensabgabe (JUVA) und die Reichsfluchtsteuer. vom Vermögen und der Abgabe von Vermögen, die der Erbschaftssteuer entzogen sind (Erbschaftssteueräquivalent).

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: