Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 17. Dezember 1951 über Änderungen auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Umsatzsteuer (2. Steueränderungsgesetz 1951)


Datum:29.01.1952
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 8/1952
Gesetz im Original

Das Gesetz novelliert u.a. in Artikel V den § 9 des OpferfürsorgegesetzesDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung). Damit wird den Inhabern von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen ein steuermindernder Freibetrag auf ihren Lohn bzw. ihr Einkommen gewährt.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: