Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 12. April 1967, mit dem von den Niederlanden zur Verfügung gestellte Mittel verteilt werden (Verteilungsgesetz Niederlande)


Datum:17.05.1967
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 160/1967
Gesetz im Original

Das Gesetz regelt die Verteilung von 12,286 Millionen öS, die der Republik Österreich 1959 von den Niederlanden zur Entschädigung von Ansprüchen zur Verfügung gestellt worden sind, die aus Vermögensverlusten infolge Zwangsverwaltung aufgrund von Feindgesetzgebung in den Niederlanden resultieren. Die Verteilung der Mittel auf Geschädigte wird durch die Bundesverteilungskommission erledigt, die mit dem Verteilungsgesetz Bulgarien (vgl. BGBl Nr. 129/1964) geschaffen worden ist. Schäden, die bereits mit dem Umsiedler- und Vertriebenen-Entschädigungsgesetz (vgl. BGBl Nr. 177/1962) abgegolten worden sind, werden auf aus dem Titel dieses Gesetzes nicht mehr entschädigt.

Parlamentarische Materialien: