Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 11. Juni 1969 betreffend die Liquidation des Vermögens der ehemaligen Deutschen Arbeitsfront, des ehemaligen Reichsbundes der Deutschen Beamten und des ehemaligen Nationalsozialistischen Lehrerbundes in Österreich


Datum:08.07.1969
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 223/1969
Gesetz im Original

Das Gesetz macht bekannt, wie der Erlös aus der Liquidation der genannten NS-Organisationen zu verteilen ist. Nach Abzug eines Bundesanteiles von insgesamt 50 Millionen öS geht der Restbetrag zu 66 Prozent an den ÖGB, zu 16 Prozent an die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, zu zwölf Prozent an den Restitutionfonds der freien Gewerkschaften und zu sechs Prozent an den Restitutionsfonds der Zentralkommission der christlichen Arbeiter- und Angestelltenorganisationen Österreichs. Zusätzlich wird der Finanzminister ermächtigt, die Bundesanteile an der Wohnbaugenossenschaft "Neue Heimat" um mindestens 30 Millionen öS zu veräußern.

Parlamentarische Materialien: