Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 3. Juli 1973 über die Verwendung der zufließenden Mittel aus dem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen zur Regelung bestimmter finanzieller Fragen (Verteilungsgesetz Polen)


Datum:05.02.1974
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 75/1974
Gesetz im Original

Das Gesetz regelt die Verteilung der von der Volksrepublik Polen aufgrund des Vertrages v. 6.10.1970 zur Regelung bestimmter finanzieller Fragen zu zahlenden Globalentschädigung von 71,5 Millionen öS. Die Verteilung der Mittel auf Geschädigte wird durch die Bundesverteilungskommission erledigt, die mit dem Verteilungsgesetz Bulgarien (vgl. BGBl Nr. 129/1964) geschaffen worden ist. Schäden, die bereits mit dem Umsiedler- und Vertriebenen-Entschädigungsgesetz (vgl. BGBl Nr. 177/1962) abgegolten worden sind, werden aus dem Titel dieses Gesetzes nicht mehr entschädigt.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: