Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Kundmachung des Bundeskanzlers vom 10. November 1975 über die Aufhebung einzelner Bestimmungen im § 7 Abs. 2 des Verteilungsgesetzes Polen durch den Verfassungsgerichtshof


Datum:04.12.1975
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 585/1975
Gesetz im Original

Die Kundmachung hebt eine Bestimmung des Verteilungsgesetzes Polen, die die Anspruchsberechtigung nach dem Gesetz spezifiziert hat, als verfassungswidrig auf.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: