Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung der Bundesregierung vom 31. Mai 1977 über die Bestimmung der Gerichte, Verwaltungsbehörden und sonstigen Dienststellen, vor denen die slowenische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen wird


Datum:14.06.1977
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 307/1977
Gesetz im Original

Die Verordnung legt fest, in welchen Gemeinden Slowenisch als zweite Amtssprache zugelassen ist. Die Verwendung der slowenischen Sprache als zusätzliche Amtssprache steht nur österreichischen Staatsbürgern zu.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: