Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien zur Regelung bestimmter vermögensrechtlicher Fragen


Datum:20.11.1980
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 499/1980
Gesetz im Original

In dem Vertrag verpflichtet sich Jugoslawien zur Zahlung von 2,4 Millionen öS an Österreich. Der Betrag dient der globalen Entschädigung für Vermögenswerte, die Österreichern gehört haben und auf dem Gebiet Jugoslawiens durch Artikel 3 des Gesetzes v. 28.4.1948 nationalisiert worden sind, aber nicht unter die Bestimmungen des Artikels 27 Absatz 2 des StaatsvertragesMit dem Staatsvertrag von Wien (StV) (vgl. BGBl Nr. 152/1955) erhielt Österreich seine vollständige Unabhängigkeit nach dem Krieg zurück. Abgeschlossen zwischen den alliierten Mächten UdSSR, Großbritannien und Nordirland, USA und Frankreich einerseits sowie Österreich andererseits, und unterzeichnet am 15.5.1955, trat der Staatsvertrag am 27.7.1955 – zwölf Jahre nach der Moskauer Deklaration – in Kraft. Artikel 7 des Staatsvertrags regelt die Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheit, Artikel 22 regelt die Frage des Deutschen Eigentums, in Artikel 26 verpflichtet sich Österreich, arisiertes Vermögen zurückzustellen. fallen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

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