Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die orthopädische Versorgung in der Kriegsopferversorgung


Datum:28.02.1992
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 120/1992
Gesetz im Original

Die Verordnung enthält eine Liste, was als Sachleistung im Sinne des Kriegsopferversorgungsgesetzes gilt. Darin werden u.a. Körperersatzstücke (Prothesen) aufgelistet.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: