Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 7. Juli 1954 zur Bereinigung des Wertpapierwesens (Wertpapierbereinigungsgesetz)


Datum:26.08.1954
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 188/1954
Gesetz im Original

Das Gesetz dient der Klärung der Eigentumsverhältnisse an Wertpapieren. Das Finanzministerium wird ermächtigt, bestimmte Wertpapierarten durch Kundmachung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" zur Anmeldung aufzurufen, wenn es dies zur Bereinigung der Eigentumsverhältnisse der Wertpapierart für erforderlich hält. Die Inhaber der aufgerufenen Wertpapiere müssen diese anmelden, anderenfalls werden die Wertpapiere für ungültig erklärt. Übersteigt der Gesamtnennbetrag der angemeldeten Wertpapiere den Gesamtnennbetrag der im Umlauf befindlichen Wertpapiere, werden Kriterien normiert.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in:

Parlamentarische Materialien: