Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz und das Bundesgesetz betreffend Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes geändert werden


Datum:30.06.1995
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 433/1995
Gesetz im Original

Die Novelle ändert den Kreis der Anspruchsberechtigten. Erstmals wird nun auch Behinderung als Verfolgungstatbestand anerkannt. Homosexuelle und "Asoziale", die im NationalfondsgesetzDer Nationalfonds (vgl. BGBl Nr. 432/1995) wurde geschaffen, um Opfern des Nationalsozialismus österreichischer Herkunft eine Entschädigung zu gewähren. Jeweils öS 70.000 sollten als symbolische Geste jenen Menschen zugute kommen, die zwischen 1938 und 1945 aus politischen Gründen, aufgrund ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, sexuellen Orientierung, wegen geistiger oder körperlicher Behinderung oder als "Asoziale" verfolgt gewesen waren. (vgl. BGBl Nr. 432/1995) explizit erwähnt werden, werden nicht in den Kreis der im Sinne des OpferfürsorgegesetzesDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) Begünstigten aufgenommen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: