Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz und das Impfschadengesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 1998 - SRÄG 1998)


Datum:12.01.1999
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt I Nr. 16/1999
Gesetz im Original

Das Gesetz gewährt den Beziehern von Unterhaltsrenten aus dem Titel des OpferfürsorgegesetzesDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) und Versorgungsberechtigten aus dem Titel des Kriegsopferversorgungsgesetzes wie im Jahr 1998 unter bestimmten Bedingungen eine einmalige Zusatzzahlung im Juli 1999.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: