Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz vom 20. Juli 1945 über die Überleitung der Verwaltungs- und Justizeinrichtungen des Deutschen Reiches in die Rechtsordnung der Republik Österreich (Behörden-Überleitungsgesetz - BehördenÜG.)


Datum:28.07.1945
Referenz:StGBlStaatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl Nr. 94/1945
Gesetz im Original

Mit dem Gesetz werden sämtliche Einrichtungen des Deutschen Reiches in der Republik Österreich aufgelöst und deren Agenden an die entsprechenden Ämter und Behörden der Republik Österreich übertragen.