Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz über den Fonds für freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Versöhnungsfonds-Gesetz)


Datum:08.08.2000
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt I Nr. 74/2000
Gesetz im Original

Das Gesetz schafft einen Fonds, aus dessen Mitteln ehemalige Zwangs- und Sklavenarbeiter des NS-Regimes, die im Gebiet des heutigen Österreich eingesetzt gewesen sind, entschädigt werden. Die Abwicklung der Anträge wird mit Partnerorganisationen in Weißrussland, Polen, Russland, Tschechien, Ungarn und der Ukraine durchgeführt. Der Fonds wird mit 6 Milliarden öS dotiert, die vom Bund, den Ländern sowie "aus allen Bereichen der Wirtschaft" aufgebracht werden. Die Leistung besteht aus einer Einmalzahlung, die – je nach Art der Zwangsarbeit – in ihrer Höhe abgestuft ist. Sklavenarbeiter etwa – darunter fallen jene Zwangsarbeiter, die in KZs inhaftiert gewesen sind – erhalten öS 105.000. Das Gesetz tritt erst in Kraft, wenn sichergestellt ist, dass die 6 Milliarden öS tatsächlich zur Verfügung stehen und Abkommen mit jenen Staaten unterzeichnet sind, in welchen Partnerorganisationen bestehen.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in:

Parlamentarische Materialien: