Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 13. Juni 1946, betreffend Regelung von Fragen der österreichischen Vertragsversicherung (Versicherungsüberleitungsgesetz)


Datum:01.08.1946
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 108/1946
Gesetz im Original

Mit dem Gesetz wird die Grundlage für eine Neuordnung des Versicherungswesens in der Zweiten Republik geschaffen. Das Gesetz dient u.a. dazu, einen Vermögensausgleich zwischen vom Krieg unterschiedlich betroffenen Versicherungsunternehmen durchzuführen. Zur Vorbereitung und Durchführung des Wiederaufbaues des Versicherungswesens wird beim Finanzministerium eine Versicherungswiederaufbaukommission gebildet sowie eine Versicherungsverrechnungsstelle errichtet. Das Gesetz gestattet auch Eingriffe in bestehende Versicherungsverträge und beschränkt – je nach Art der Versicherung in unterschiedlicher Höhe – die Auszahlungen aus Versicherungsverträgen. Auszahlungen an belastete Nationalsozialisten im Sinne des VerbotsgesetzesDas Verbotsgesetz (VG) (vgl. StGBl Nr. 13/1945) sprach u.a. das Verbot der NSDAP aus und stellte jedes Eintreten für die Ziele der NSDAP unter Strafe. (vgl. StGBl Nr. 13/1945) werden besonders stark beschränkt. Zur Problematik der Entschädigung entzogener Versicherungspolizzen vgl. Dieter Stiefel: Die österreichischen Lebensversicherungen und die NS-Zeit. Wirtschaftliche Entwicklung. Politischer Einfluss. Jüdische Polizzen.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in:

Parlamentarische Materialien: