Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 25. Juni 1952, betreffend die Reaktivierung von nach dem Vereinsgesetz 1852 errichteten Vereinen, die im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Machtübernahme aufgelöst worden sind (1852er Vereine-Reaktivierungsgesetz)


Datum:30.07.1952
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 127/1952
Gesetz im Original

Mit dem Gesetz können Vereine, die aufgrund des Kaiserlichen Patents v. 26.11.1852, RGBlReichsgesetzblatt Nr. 253 (Vereinsgesetz 1852), errichtet und in der NS-Zeit aufgelöst worden sind, wieder errichtet werden. Explizit ausgeschlossen von einer Wiedererrichtung werden jene Vereine, die "zum Zwecke der Rationalisierung im Bank-, Sparkassen- und Versicherungswesen" aufgelöst worden sind.

Parlamentarische Materialien: