Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 8. September 1955 über den Wiederaufbau der Vertragsversicherung (Versicherungswiederaufbaugesetz-VWG.)


Datum:23.09.1955
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 185/1955
Gesetz im Original

Das Gesetz dient dazu, die Versicherungswirtschaft endgültig von den Unklarheiten zu befreien, die nach dem Ende der NS-Herrschaft nach wie vor bestehen. Es legt u.a. fest, dass Lebensversicherungen, die vor dem 1.1.1946 abgeschlossen worden sind, um 60 Prozent gekürzt werden. Zu den Problemen der RückstellungAls Rückstellung ist im strengen Wortsinn der österreichischen Gesetze die Zurückgabe von zwischen 1938 und 1945 entzogenen Vermögenswerten zu verstehen. (Rückstellungsgesetze) von Versicherungen vgl. Dieter Stiefel: Die österreichischen Lebensversicherungen und die NS-Zeit. Wirtschaftliche Entwicklung. Politischer Einfluss. Jüdische Polizzen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Verweis auf diese Norm in:

Parlamentarische Materialien: