Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über Studienbeiträge (Studienbeitragsverordnung - StubeiVO)


Datum:01.06.2001
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt II Nr. 205/2001
Gesetz im Original

Die Verordnung führt an österreichischen Universitäten Studiengebühren ein. Ausgenommen von der Entrichtung der Gebühr sind u.a. Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen im Sinne des OpferfürsorgegesetzesDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) (vgl. BGBl Nr. 183/1947).