Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Regelung von Fragen der Entschädigung und Restitution für Opfer des Nationalsozialismus samt Anhängen


Datum:29.06.2001
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt III Nr. 121/2001
Gesetz im Original

Das sogenannte Washingtoner AbkommenDas Washingtoner Abkommen ist die "Gemeinsame Erklärung" Österreichs, der USA, der Opferorganisationen und Klagsanwälte vom 17.1.2001, in der die Einigung über die abschließende Regelung sämtlicher noch offenen Restitutionsfragen niedergelegt wurde., das am 13.1.2001 unterzeichnet worden ist, bildet die Grundlage für die Einrichtung des EntschädigungsfondsDer Allgemeine Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus (AEF) wurde 2001 mit dem Entschädigungsfonds-Gesetz geschaffen und – zur Lösung noch offner Fragen der Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus (Verluste und Schäden, Naturalrestitution) – beim Nationalfonds eingerichtet., für die Erweiterung der Ansprüche aus dem Titel des ASVG und des OpferfürsorgegesetzesDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) für NS-Opfer und für die Entschädigung von mobilem Vermögen und Bestandsrechten durch den NationalfondsDer Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus ist ein 1995 durch das Nationalfondsgesetz geschaffener Fonds zur Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus.. Es bezieht sich auch auf jenes Abkommen mit den USA, das zur Errichtung des VersöhnungsfondsAus dem durch das Versöhnungsfonds-Gesetz (vgl. BGBl I Nr. 74/2000) geschaffenen Versöhnungsfonds erhielten ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des NS-Regimes auf dem Gebiet des heutigen Österreich an freiwilligen Leistungen der Republik Österreich – abhängig von der Art der geleisteten Zwangsarbeit – zwischen öS 20.000 und öS 105.000 zugesprochen. Der Fonds wurde von der Republik Österreich sowie österreichischen Unternehmen mit einer Summe von 6 Mrd. öS ausgestattet. geführt hat (vgl. BGBl III Nr. 221/2000). In dem Abkommen verpflichten sich Österreich bzw. die Gemeinde Wien, dem Sportverein Hakoah ein adäquates Pachtgrundstück sowie einen Betrag von 8 Millionen US-Dollar für die Errichtung passender Sportanlagen zur Verfügung zu stellen. Weiters verpflichtet sich Österreich, zusätzliche Mittel für die Restaurierung und Erhaltung jüdischer Friedhöfe zur Verfügung zu stellen. Dem Staatsarchiv werden zusätzliche Mittel gewährt, um einen besseren Zugang zu Akten zu ermöglichen, und für das jährliche "Holocaust-Bildungsprogramm des Salzburg Seminars" werden ebenfalls Subventionen bereitgestellt.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: