Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird


Datum:10.08.2004
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt I Nr. 108/2004
Gesetz im Original

Das Gesetz verlängert die Frist, bis zu welcher Anträge bezüglich der NaturalrestitutionNaturalrestitution (in rem restitution) meint Rückstellung entzogenen Vermögens in natura. von LiegenschaftenEine Liegenschaft kann aus mehreren Grundstücken bestehen, sie kann bebaut oder unbebaut sein, sie ist im Grundbuch unter einer Einlagezahl verzeichnet. an die SchiedsinstanzDie Schiedsinstanz wurde durch das Entschädigungsfonds-Gesetz zur Entscheidung über Anträge auf Naturalrestitution geschaffen. des EntschädigungsfondsDer Allgemeine Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus (AEF) wurde 2001 mit dem Entschädigungsfonds-Gesetz geschaffen und – zur Lösung noch offner Fragen der Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus (Verluste und Schäden, Naturalrestitution) – beim Nationalfonds eingerichtet. eingebracht werden können, bis zum 31.12.2004.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: