Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird


Datum:25.04.2007
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt I Nr. 20/2007
Gesetz im Original

Das Gesetz legt fest, dass Antragsteller, die einen Kunstgegenstand auf Basis des KunstrückgabegesetzesDas Kunstrückgabegesetz (vgl. BGBl Nr. 117/2009) bildet die Grundlage für die Rückgabe von entzogenen Kunstwerken, die sich im Besitz der Republik Österreich befinden. Die erste Fassung des Gesetzes (vgl. BGBl Nr. 181/1998) wurde infolge der Beschlagnahme von zwei Schiele-Gemälden aus der Sammlung Leopold in New York erlassen. (vgl. BGBl I Nr. 181/1998), gemäß Bestimmungen der Länder oder auf Basis des Entschädigungsfondsgesetzes ("kulturelle oder religiöse Gegenstände") zurückbekommen und für diesen Vermögenswert zugleich bereits eine Zahlung aus dem EntschädigungsfondsDer Allgemeine Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus (AEF) wurde 2001 mit dem Entschädigungsfonds-Gesetz geschaffen und – zur Lösung noch offner Fragen der Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus (Verluste und Schäden, Naturalrestitution) – beim Nationalfonds eingerichtet. erhalten haben, diesen Betrag wieder an den Fonds zurückzahlen müssen. Zusätzlich wird die Frist für Anträge an die SchiedsinstanzDie Schiedsinstanz wurde durch das Entschädigungsfonds-Gesetz zur Entscheidung über Anträge auf Naturalrestitution geschaffen. bis zum 31.12.2007 verlängert.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: