Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird


Datum:02.07.2008
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt I Nr. 89/2008
Gesetz im Original

Das Gesetz bestimmt, dass auch Länder und Gemeinden, die die NaturalrestitutionNaturalrestitution (in rem restitution) meint Rückstellung entzogenen Vermögens in natura. von öffentlichem Vermögen vorsehen, die SchiedsinstanzDie Schiedsinstanz wurde durch das Entschädigungsfonds-Gesetz zur Entscheidung über Anträge auf Naturalrestitution geschaffen. zur Prüfung von Anträgen auf Naturalrestitution heranziehen können. Die Antragsfrist für derartige Anträge endet am 31.12.2009, jedoch frühestens zwei Jahre, nachdem ein Land oder eine Gemeinde von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: