Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 25. Juli 1951, womit das Bundesgesetz vom 12. Juni 1947, BGBl. Nr. 142, über die Überleitung zum österreichischen Sozialversicherungsrecht abgeändert und ergänzt wird (7. Novelle zum Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz)


Datum:04.09.1951
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 190/1951
Gesetz im Original

Das Gesetz führt u.a. Änderungen in jenem Abschnitt durch, der sich explizit auf Opfer des NS-Systems bezieht (§§ 112-117). So werden etwa "amtlich bestätigte Zeiten des Militärdienstes" in einer der alliierten Armeen dem Wehrdienst gleichgestellt und als Versicherungszeiten angerechnet. Vor allem aber werden nun die Begünstigungen, die in dem Abschnitt normiert sind, auch auf jene Personen ausgedehnt, die aufgrund der Verfolgung emigriert sind.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: