Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 21. September 1951 über Wohnungsbeihilfen


Datum:31.10.1951
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 229/1951
Gesetz im Original

Mit dem Gesetz wird eine Wohnungsbeihilfe geschaffen. Anspruchsberechtigt sind u.a. Rentenempfänger im Sinne des OpferfürsorgegesetzesDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) (vgl. BGBl Nr. 183/1947) sowie Rentenempfänger im Sinne des Kriegsopferversorgungsgesetzes (vgl. BGBl Nr. 197/1949), letztere allerdings nur, wenn sie bereits eine Ernährungszulage (vgl. BGBl Nr. 219/1948) beziehen. Die Wohnungsbeihilfe beträgt monatlich öS 30, wöchentlich öS 7, täglich öS 1.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: