Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 9. September 1955 über die Allgemeine Sozialversicherung (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz ASVG.)


Datum:30.09.1955
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 189/1955
Gesetz im Original

Das Gesetz bildet bis heute die Basis des Sozialversicherungsrechts für unselbständig Erwerbstätige in Österreich. Die Bestimmungen des Sozialversicherungs-Überleitungsgesetzes und seiner Novellen hinsichtlich der "Begünstigung für Geschädigte aus politischen oder religiösen Gründen oder aus Gründen der Abstammung" (§§ 112-117) wird in den Neunten Teil (Sonderbestimmungen) des ASVG unter diesem Titel übernommen und in den §§ 500-506 mit geringfügigen Änderungen normiert. So wird etwa der Zeitraum, ab dem Renten trotz Aufenthalt im Ausland ausgezahlt werden, bis zum 1.5.1945 (bisher: 1.5.1950) ausgedehnt. Das Gesetz tritt am 1.1.1956 in Kraft. Dazu detailliert Walter J. Pfeil: Die Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus im österreichischem Sozialrecht. Entschädigung im Sozialrecht nach 1945 in Österreich 1.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

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