Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 16. Dezember 1972, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz abgeändert wird (29. Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz)


Datum:19.01.1973
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 31/1973
Gesetz im Original

Das Gesetz ändert Details hinsichtlich der Beitragsbefreiung für Inhaber von Amtsbescheinigungen bzw. OpferausweisDer Opferausweis ist ein im Opferfürsorgegesetz vorgesehenes Dokument, das seinem Besitzer Entschädigungen – in einem jedoch viel geringeren Ausmaß als die Amtsbescheinigung – garantierte. nach dem OpferfürsorgegesetzDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) (vgl. BGBl Nr. 183/1947).

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: