Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 20. Feber 1986, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (41. Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz)


Datum:05.03.1986
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 111/1986
Gesetz im Original

Die Novelle erweitert den Kreis der Begünstigten im Sinne der §§ 500ff, indem nun keine Vorversicherungszeiten mehr notwendig sind, um die Zeit der Emigration als Versicherungszeit anzurechnen. Abgebrochene Schuljahre sind bei der Berechnung von Ersatzzeiten als vollendet zu werten.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: