Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung über die Behandlung norwegischen, niederländischen, belgischen und luxemburgischen Vermögens


Datum:30.05.1940
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1940, S. 821
Gesetz im Original

Die Verordnung erweitert die Liste der feindlichen Staaten um Norwegen, die Niederlande, Belgien und Luxemburg. Das im Reich befindliche Vermögen von Bürgern dieser Staaten kann verschiedenen Einschränkungen unterworfen werden.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: