Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Zweite Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Abwesenheitspflegschaft


Datum:22.01.1940
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1940, S. 232
Gesetz im Original

Die Verordnung stellt alle Personen, die sich dauernd im Gebiet eines feindlichen Staates aufhalten, den Angehörigen dieser Feindstaaten gleich. Außerdem wird die Liste der feindlichen Staaten um den Sudan und den Irak erweitert.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: