Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung über das Kriegsausgleichsverfahren


Datum:30.11.1939
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1939, S. 2338ff
Gesetz im Original

Die Verordnung ermöglicht jenen Betroffenen, die durch die Auswirkungen des Krieges zahlungsunfähig geworden sind, die Eröffnung eines sogenannten Kriegsausgleichsverfahrens zu beantragen, das im Wesentlichen ein vereinfachtes Ausgleichsverfahren darstellt. § 9 der Verordnung schließt allerdings Juden im Sinne der 1. Verordnung zum ReichsbürgergesetzDie 1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz definierte, wer "Jude" und wer "jüdischer Mischling" war ((vgl. RGBl I 1935, S. 1333f), (vgl. GBlÖ Nr. 150/1938)). Sie bestimmte, dass Juden im Sinne der Nürnberger (Rasse-)Gesetze weder Reichsbürger sein konnten, noch über ein Stimmrecht verfügten. (vgl. RGBl I 1935, S. 1333f) von einer derartigen Antragstellung aus.