Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über die Behandlung von Geboten in der Zwangsversteigerung und sonstiger Vorschriften über die Zwangsvollstreckung


Datum:27.01.1944
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1944, S. 47f
Gesetz im Original

Nach der Verordnung kann von der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge von Bietern bei der Zwangsversteigerung abgewichen werden, um "dem gesunden Volksempfinden gröblich widersprechende Härten" zu vermeiden.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: