Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung zur Einführung der Reichsnotarordnung in der Ostmark


Datum:09.06.1939
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1939, S. 1025
Gesetz im Original

Mit der Verordnung wird die Reichsnotarordnung v. 13.2.1937 in Österreich eingeführt und damit das bisherige österreichische Berufsrecht für Notare außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig werden die Notariatskammern als selbständige und autonome Vertretungskörper aufgelöst bzw. in Filialen der Reichsnotarkammer umgewandelt.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: